Anfang 2009 wurde das Verfahren zum Absetztes eines Notrufes per Handy geändert. Ab dem 01.07.20009 muss eine aktive SIM-Karte im verwendeten Handy eingelegt sein um einen Notruf zu tätigen. Grund für diese Änderung ist die Häufung von Fakeanrufen bei den Notrufstellen und damit verbunden eine erhöhte Leitungsauslastung. Durch die eingelegte SIM-Karte wird der Anrufer identifiziert, bzw. die Nummer übermittelt. Die Behörden hoffen so den Missbrauch der Notrufnmmern einzugrenzen. Weiterhin ist es aber möglich auch bei eingeschalteter Tasten- oder Telefonsperre die Notrufnummern 110 und 112 zu wählen.
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