Was ist der Hintergrund der Änderung?
Die Verbandkastennorm DIN 13164 wurde überarbeitet und somit Art und Menge des jetzt festgelegten Inhaltes laut der zuständigen Stelle (Arbeitsausschuss Verbandmittel und Behältnisse im Normungsausschuss Medizin im DIN e. V.) den Anforderungen der Ersten Hilfe unter Berücksichtigung neuester medizinisch- wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst.
Muss ich meinen Verbandkasten tauschen?
Verbandkästen nach bisherigem Recht bzw. bisheriger Befüllung dürfen auch weiterhin (bis Ende 2014) verkauft werden. Ein Weiterverwenden, auch über das Jahr 2014 hinaus, bis zum Verfallsdatum ist ebenfalls erlaubt. Weiterhin gibt es im Handel Ergänzugs-Sets zu kaufen.
Was hat sich geändert?
Folgende Artikel wurden neu aufgenommen:
- 1 Fertigpflasterset, 14-teilig (u. a. Fingerkuppenverbände, Pflasterstrips diverse Größen)
- 1 Verbandpäckchen K (klein)
- 2 Feuchttücher zur Hautreinigung
- 1 Verbandpäckchen M (mittel) wurde gestrichen, es verbleiben somit 2 von 3
- 1 Verbandtuch BR wurde gestrichen, es verbleibt somit 1 von 2
- 4 Stück Wundschnellverband wurden gestrichen, es verbleiben somit 4 von 8
- Gestrichen wurde ebenfalls die Verwendung von Mullbinden als Alternative für Fixierbinden