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Notruf & Verhalten im Notfall

 
Notruf - Fünf W-Fragen:
  • Wo ist das Ereignis?
  • Was ist geschehen?
  • Wie viele Betroffene?
  • Welche Art von Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen!
Verhalten im Notfall

Ein Notfall tritt schnell und meistens unvorbereitet ein. Damit wir als Helfer von der Situation nicht völlig überfodert sind ist es wichtig, sich gewisse Grundlagen im Vorfeld klar zu machen. Der regelmäßige Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses (ca. alle 2-3 Jahre) ist dazu eine solide Grundlage und jedem zu empfehlen.

Die Inhalte auf dieser Seite dienen nicht dem Auswendiglernen, sondern soll Denkanstöße für mögliche Verhaltensweisen in Notlagen geben.

Rettungskette

Die Rettungskette veranschaulicht, welche Stationen ein Notfallpatient von der Alarmierung des Rettungsdienstes bis zum Eintreffen in der Notaufnahme des Krankenhauses durchläuft. Wie bei beim echten Vorbild ist diese Kette nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Es kommt also auf alle Kettenglieder an.
Die einfachste Variante der Kette hat fünf Glieder. Von diesen fallen drei in die Pficht des Ersthelfers. Die beiden letzten Glieder werden dann durch medizinische Retter und Ärzte erfüllt.

Rettungskette
  1. Absichern / Eigenschutz:
    • Eigenschutz geht vor Fremdschutz
    • Sich selbst, die Betroffenen und andere Menschen im Umfeld schützen
    • Absperen der Unfallstelle
    • Überblick über die Situation verschaffen (Gefahren, Beteiligte, Verletzungen,...)
  2. Notruf / Sofortmaßnahmen:
    • Notruf per Telefon/Notrufsäule absetzen, oder durch lautes Rufen "Hilfe!" und Winken weitere Helfer alarmieren
    • Sofortmaßnahmen bei Verletzten druchführen - Wiederbelebung und Atemspende bei Herz-Kreislauf-Stillstand, Blutungen stoppen, ...
    • Verletzte aus Gefahrenbereich retten, wenn nötig und möglich
  3. Weitere Erste Hilfe:
    • Wunden verbinden, stabile Seitenlage, Schocklage, ...
    • Brüche ruhigstellen, Verbrennungen kühlen
    • Wärmeerhalt der Verletzten mit Rettungsdecke oder in warme Bereiche bringen
    • Verletzte beruhigen und vor äußeren Gefahren Schützen (Wetter, Verkehr, Gaffer,...)
    • Betreuung der Beteiligten (Verletzte, Kinder, Senioren, Tiere,...)
  4. Rettungsdienst
    • medizinische Versorgung
    • Stabilisierung und Transport
  5. Krankenhaus
    • medizinische Behandlung
Pflicht zur Hilfeleistung

Jeder ist zur Hilfeleistung bei Unfällen verpflichtet. Zuwiderhandlung ist strafbar laut §323c StGB. Gleichzeitig gilt aber auch die Grenze der Zumutbarkeit. Z. B. wird niemand von einer Mutter verlangen ihre Aufsichtspflicht gegenüber ihrem Neugeborenen zu vernachlässigen, um bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten. In diesem oder ähnlichen Fällen ist der verpflichtenden Hilfeleistung nach StGB genüge getan, wenn ein Notruf abgesetzt und damit Hilfe veranlasst wird.

Auszug aus §323c StGB:
"(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will."

Wer hilft wann:
  • 112 Feuerwehr/Rettungsdienst/Notarzt
    Bei lebensbedrohlichen Notfällen. Zeichen dafür sind Bewustlosigkeit, akute Atemnot, akuter Brustschmerz, akute Lähmungen, schwere Verletzungen, akute Vergiftungen
  • 110 Polizei
    Wenn Sie sich bedroht fühlen, in Gefahr oder einer Straftat ausgesetzt sind, die polizeilichen Einsatz erfordert. Wenn Sie beobachten, dass andere in solche Situationen geraten, auch wenn Sie nur vermuten, dass eine solche Situation vorliegen könnte.
  • 116 117 Ärztlicher Bereitschaftsdienst
    Bei dringenden, aber nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen (Erkältung, Durchfall, Hexenschuss, schmerzendes Knie, ...), die außerhalb der Sprechzeiten des Hausarztes - nachts oder am Wochenende - auftreten.
    Onlineportal: www.116117.de
    • Bereitschaftspraxen finden
    • generelle Arztsuche
    • Arzttermine online buchen
  • 0551 19240 Giftinformationszentrum-Nord
    E-Mail: giznord@giz-nord.de
    Online: www.giz-nord.de
    Details siehe hier: Service - Vergiftung?
  • 19222 Krankentransport
    Planbare Krankentransporte in Abstimmung mit der Krankenkasse bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen
  • 0800 0022 833 Apothekennotdienst
    oder 2 28 33 vom Handy*
    Informiert welche Apotheke vor Ort gerade Notdienst hat.
    *Kostenfrei a. d. deutschen Festnetz, aus den Mobilfunknetzen max. 69 Cent/Minute
Gut zu wissen / FAQ:
Wird beim Notruf die Telefonnummer übertragen?
Ja, sowohl bei der 112, als auch bei der 110 werden die Telefonnummern mit übertragen. Sollte also der Anruf abbrechen, dann ruft die Leistelle zurück.
Wird beim Notruf vom Handy der Standort mit übertragen?
Ja, bei der 112 wird die GPS-Position mit übertragen. Bei der 110 ist das derzeit (Stand Januar 2025) noch nicht flächendeckend der Fall. Tests dazu laufen. (Stichwort: AML, Artikel auf heise.de 28.11.2024)
Was wenn ich aus Versehen den Notruf anrufe?
Solange es sich um ein Versehen handelt, z. B. wenn versehentlich eine entsprechende Tastenkombination am Smartphone gedrückt wird, die Smartwatch fälschlicherweise einen Sturz erkennt, oder der SOS-Knopf beim Putzen im Auto gedrückt wurde, dann Ruhe bewahren, nicht auflegen und kurz der Notrufzentrale schildern, dass kein Notfall vorliegt. Die Leitung anschließend schnell wieder freigeben. Solltet ihr doch schon aufgelegt haben bevor jemand dran war, bitte nicht nochmal anrufen. Die Notrufzentrale melden sich ggf. bei euch.
Anders sieht es aus, wenn ihr vorsätzlich die 110 oder 112 anruft, ohne dass es eine Notlage oder anderen triftigen Grund dafür gibt. Wer einen Unglücksfall oder Ähnliches vortäuscht, macht sich nach § 145 Abs. 1 StGB strafbar:
„(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder
2. vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wie funktioniert der automatische Notruf (eCall) bei einem Autounfall
In Europa müssen alle Neuwagen seit April 2018 mit der automatischen eCall-Funktion ausgestattet sein. Nach einem schweren Unfall, bei dem Airbags auslösten, setzt das System einen automatischen Notruf ab. Dabei wird eine Sprachverbindung aufgebaut und der Standort inkl. Fahrtrichtung sowie weitere Informationen, wie z. B. die Anzahl der Insassen, an die Leitstelle übertragen. Bei dringenden medizinischen Notfällen kann der Notruf auch manuell über eine entsprechende Taste, oft "SOS" oder "eCall" bezeichnet, ausgelöst werden.
Quelle und Details: ADAC: eCall: So funktioniert der automatische Notruf im Auto
Gibt es eine barierefreie Alternative zum Sprachanruf?
Menschen mit Sprach- oder Hörschädigungen können in Deutschland Notrufe über die nora-App tätigen. Hierzu muss vorher die App istalliert und der Nutzer registriert sein. Details zur App: www.nora-notruf.de.
(In 22 EU-Staaten und Norwegen ist es möglich, über eine SMS an die 112 den Notdienst zu erreichen. In Deutschland geht das nicht.)