Die Aufteilung in verschiedene Gruppen erfolgt nach Befähigung (z. B. Lehrgängen) und entsprechendem Interesse am jeweiligen Fachthema.
Laut dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz endet die aktive Dienstzeit in der Einsatzabteilung mit dem 67. Lebensjahr. Ab dem 55. Lebensjahr und auch über das 67. Lebensjahr hinaus kann in die Altersabteilung gewechselt werden.
Die Atemschutzgeräteträger (AGT) treffen sich alle acht Wochen in der Fachgruppe "Atemschutz". Hier werden spezielle Einsatztechniken und Verfahren für den Atemschutzeinsatz trainiert. Dazu gehört der sichere Umgang mit der speziellen Schutzausrüstung, Verhalten in Notfalleinsatzlagen sowie das Arbeiten unter erschwerten Bedingungen wie Dunkelheit, beengten Räumen oder in Sauerstoffmangelumgebungen. Voraussetzung für die Teilnahme in dieser Gruppe ist die körperliche Eignung, die in der Eignungsuntersuchung laut DGUV Vorschrift 49 (ehm G26.3) regelmäßig und wiederholt nachgewiesen werden muss. Weiterhin ist der erfolgreich abgeschlossene Atemschutzlehrgang Pflicht.