Alle Verkehrsteilnehmer (LKW, PKW, Motorräder, Fahrradfahrer, Fußgänger, ...) müssen Kolonnen erkennen und sich richtig verhalten.
Verbände dürfen generell nicht unterbrochen werden, daher:
Wenn an Ampeln (oder Kreuzungen, Kreiseln, etc.) plötzlich viele Einsatzfahrzeuge aus einer Richtung stehen und bei "grün" und ohne Martinhorn, aber ab dem zweiten Fahrzeug mit Blaulicht in die Situation einfahren, müssen alle weiteren Verkehrsteilnehmer den Verband durchlassen, bis das schließende Fahrzeug (grüne Flagge) passiert ist.
Ein Verband, auch Kolonne oder Konvoi genannt, wird immer dann gebildet, wenn Einsatzkräfte und -Fahrzeuge, z.B. von Feuerwehr, THW, Rettungsdienst, Polizei oder Bundeswehr, gemeinsam die gleiche Wegstrecke zurücklegen müssen. Ziel ist es, dass sie gemeinsam am festgelegten Ort ankommen und tätig werden können. Die Grundlagen für diese Fahrweise regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO § 27 "Verbände"). Diese sind sowohl durch die Kolonnenbeteiligten als auch von den anderen Verkehrsteilnehmern zu beachtet.
Als wohl wichtigste Regel für alle Beteiligten ist zu wissen, dass alle Fahrzeuge einer Kolonne im Straßenverkehr als ein gemeinsames Fahrzeug auftreten. Wenn z. B. das führende Fahrzeug bei einer grünen Ampel in die Kreuzung einfährt, folgen alle anderen Fahrzeuge der Kolonne, auch wenn zwischendurch die Ampel auf rot schaltet. Ist es dem ersten Fahrzeug gestattet in eine Kreuzung einzufahren, so ist es oft zweckmäßig, dass alle Fahrzeuge das blaue Blinklicht einschalten. Das führende Fahrzeug muss aber, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, eine rote Ampel beachten und darf nicht einfach in die Kreuzung einfahren (keine Sonderrechte).
Im Einzelfall gibt es besondere Ausprägungen und optionale Anteile je Bundesland. So gibt es verschiedene Merkmale, anhand derer die zum Verband gehörigen Fahrzeuge gekennzeichnet werden können:
Der Marsch erfordert ein Höchstmaß an Disziplin und Konzentration, spezielle von den Marsch- und Fahrzeugführern. Es ist immer damit zu rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer mit der ungewohnten Situation überfordert sind und sich nicht richtig Verhalten. Es ist hilfreich kurz vor Fahrtbeginn die Grundlagen der Kolonnenfahrt nochmal mit den Fahrern und Einheitsführern abzustimmen.
Die Fahrgeschwindigkeit der Kolonne ist immer am langsamsten, bzw. an der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit des langsamsten Fahrzeugs im Konvoi auszurichten (siehe Tabelle). Der Abstand zwischen den Fahrzeugen sollte innerorts wie außerorts immer die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit und auf Autobahnen 50m betragen.
Fahrzeugklassen | ||||||||
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A | B | BE | C1 | C1E | C | CE | D1/D1E D/DE |
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Innerorts | ≤50 km/h | |||||||
Außerorts | ≤ 100 km/h | ≤ 80 km/h | ≤ 60 km/h | ≤ 80 km/h | ||||
Autobahn | - | ≤ 80 km/h |
"Marsch geschlossener Verbände - Lern- und Ausbildungsunterlage für Zug- und Verbandsführer" - NLBK, Link, Abruf 02.10.2023