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Service - Kolonnen und Verbände

in Kürze: Richtiges Verhalten aller Verkehrsteilnehmer

Alle Verkehrsteilnehmer (LKW, PKW, Motorräder, Fahrradfahrer, Fußgänger, ...) müssen Kolonnen erkennen und sich richtig verhalten.

Verbände dürfen generell nicht unterbrochen werden, daher:

  • nur den gesamten Verband in einem Zug überholen (geht meistens nur auf mehrspurigen Bundesstraßen oder Autobahnen)
  • nicht in den Verband einscheren, strenggenommen auch nicht um eine Ausfahrt zu nehmen

Wenn an Ampeln (oder Kreuzungen, Kreiseln, etc.) plötzlich viele Einsatzfahrzeuge aus einer Richtung stehen und bei "grün" und ohne Martinhorn, aber ab dem zweiten Fahrzeug mit Blaulicht in die Situation einfahren, müssen alle weiteren Verkehrsteilnehmer den Verband durchlassen, bis das schließende Fahrzeug (grüne Flagge) passiert ist.

Gut zu wissen

Ein Verband, auch Kolonne oder Konvoi genannt, wird immer dann gebildet, wenn Einsatzkräfte und -Fahrzeuge, z.B. von Feuerwehr, THW, Rettungsdienst, Polizei oder Bundeswehr, gemeinsam die gleiche Wegstrecke zurücklegen müssen. Ziel ist es, dass sie gemeinsam am festgelegten Ort ankommen und tätig werden können. Die Grundlagen für diese Fahrweise regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO § 27 "Verbände"). Diese sind sowohl durch die Kolonnenbeteiligten als auch von den anderen Verkehrsteilnehmern zu beachtet.

Als wohl wichtigste Regel für alle Beteiligten ist zu wissen, dass alle Fahrzeuge einer Kolonne im Straßenverkehr als ein gemeinsames Fahrzeug auftreten. Wenn z. B. das führende Fahrzeug bei einer grünen Ampel in die Kreuzung einfährt, folgen alle anderen Fahrzeuge der Kolonne, auch wenn zwischendurch die Ampel auf rot schaltet. Ist es dem ersten Fahrzeug gestattet in eine Kreuzung einzufahren, so ist es oft zweckmäßig, dass alle Fahrzeuge das blaue Blinklicht einschalten. Das führende Fahrzeug muss aber, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch, eine rote Ampel beachten und darf nicht einfach in die Kreuzung einfahren (keine Sonderrechte).

Kennzeichnung

Schild Verband/Kolonne

Im Einzelfall gibt es besondere Ausprägungen und optionale Anteile je Bundesland. So gibt es verschiedene Merkmale, anhand derer die zum Verband gehörigen Fahrzeuge gekennzeichnet werden können:

  • Von einem geschlossenen Verband kann blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn zur Kennzeichnung verwendet werden.
  • Das führende Fahrzeug fährt meistens ohne Blaulicht, um an Kreuzungen den Anschein einer Einsatzfahrt zu vermeiden
  • Das schließende Fahrzeug fährt meistens mit Blaulicht und trägt häufig ein Hinweisschild "Verband/Kolonne" (siehe Bild)
  • Bedeutung von evtl. vorhandenen Flaggen (vorne links an den Fahrzeugen):
    • schließendes Fahrzeug
    • alle anderen Fahrzeuge

Für Kolonnenteilnehmer

Der Marsch erfordert ein Höchstmaß an Disziplin und Konzentration, spezielle von den Marsch- und Fahrzeugführern. Es ist immer damit zu rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer mit der ungewohnten Situation überfordert sind und sich nicht richtig Verhalten. Es ist hilfreich kurz vor Fahrtbeginn die Grundlagen der Kolonnenfahrt nochmal mit den Fahrern und Einheitsführern abzustimmen.

Grundlagen

  • Ein geschlossener Verband soll sich immer gemäß dem § 1 StVO verhalten, also auch Einsatzkräften mit Martinhorn Platz machen
  • Es dürfen maximal 30 Fahrzeuge einen geschlossenen Verband bilden. Bei mehr Fahrzeugen sind Marschgruppen zu bilden.
  • Die zu verwendende Funkrufgruppe ist vorab zu klären (meistens "390 Marschkanal*" = bundesweiter Marschkanal)
  • Die beteiligten Fahrzeuge müssen für die entsprechende Fahrstrecke ausreichend betankt sein (getankt wird unterwegs generell nur gemeinsam)
  • Tankstellen, Pausen- und Rastorte sind im Vorfeld zu erkunden und abzustimmen
  • Fahrspurwechsel sind rechtzeitig vom ersten Fahrzeug mittels Blinker anzukündigen. Es hat sich bewährt, dass dann das schließende Fahrzeug als erstes die Spur wechselt
  • Bei Einfahrt in eine Kreuzung ist es zielführend, dass alle Fahrzeuge nach dem führenden Fahrzeug das Blaulicht einschalten
  • bei längeren Fahrten mit angeordnetem Blaulicht (speziell bei Nacht) ist es hilfreich die Frontblitzer und das Heckblaulicht an allen Einsatzfahrzeugen (außer am schließenden Fahrzeug) auszuschalten. Das soll Ermüdungserscheinungen bei den Fahrern vorbeugen.

Ein Vorauskommando prüft ca. vier Stunden vor Fahrtbeginn die Strecke, speziell:

  • Pausenorte (technischer Halt)
  • Rastorte
  • Tankstellen
  • Straßen, Brücken und Tunnel (Tragfähigkeit und Befahrbarkeit)

Beim Aufstellen und bei einem technischen Halt (Pause) zu beachten:

  • jedes Fahrzeug muss ohne Rückwärtssetzen ausscheren können - die Fahrzeugabstände sind beizubehalten und nur auf Anordnung zu verringern
  • der Marschverband muss ohne Wendemanöver weiterfahren können
  • Fahrzeuge dürfen nicht in Gefahrenbereichen abgestellt werden
  • die Mannschaft sitzt nur auf Befehl und zur verkehrsabgewandten Seite ab

Geschwindigkeit und Abstand

Die Fahrgeschwindigkeit der Kolonne ist immer am langsamsten, bzw. an der maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit des langsamsten Fahrzeugs im Konvoi auszurichten (siehe Tabelle). Der Abstand zwischen den Fahrzeugen sollte innerorts wie außerorts immer die Hälfte der gefahrenen Geschwindigkeit und auf Autobahnen 50m betragen.

höchste zulässige Marschgeschwindigkeit nach Fahrzeugklassen:
  Fahrzeugklassen
A B BE C1 C1E C CE D1/D1E
D/DE
Innerorts ≤50 km/h
Außerorts ≤ 100 km/h ≤ 80 km/h ≤ 60 km/h ≤ 80 km/h
Autobahn - ≤ 80 km/h

Quelle

"Marsch geschlossener Verbände - Lern- und Ausbildungsunterlage für Zug- und Verbandsführer" - NLBK, Link, Abruf 02.10.2023